Allgemeine Geschäftsbedingungen
01. Teilnehmerschaft
Die Einzelteilnehmerschaft in der Theatergemeinde e. V. München (im Folgenden: Theatergemeinde) wird durch Annahme des schriftlichen Aufnahmeantrags begründet. Sie gilt für die Spielzeit vom 1. September eines Kalenderjahres bis zum 31. August des folgenden Jahres (Spieljahr).
Wird sie nicht rechtzeitig nach Punkt 15 gekündigt, verlängert sie sich automatisch um jeweils ein Jahr.
Jede angemeldete Person hat grundsätzlich Anspruch auf eine Karte pro Einladung zum Veranstaltungsbesuch (= Aufruf, siehe Punkt 05).
Zu Zusatzkarten siehe Punkt 13, zur Kartenverfügbarkeit siehe Punkt 06, letzter Satz.
02. Angebote der Theatergemeinde
Die Theatergemeinde vermittelt dem Teilnehmer Zugang zu kulturellen Veranstaltungen auf den Gebieten von Theater, Musik, Film, Literatur und bildender Kunst (Vermittler).
Sie haftet dabei weder für den Ablauf, noch für den Inhalt der Veranstaltungen. Neben Veranstaltungen Dritter bietet die Theatergemeinde auch Eigenveranstaltungen (Veranstalter) an. Sie übersendet dem Teilnehmer ihre Monatsprogramme und sonstige Mitteilungen und hält im Internet Informationen unter www.theatergemeinde-muenchen.de bereit.
Die in den Monatsprogrammen und in den Mitteilungen angekündigten Veranstaltungen sind „Spielplan-Vorschauen", für deren Richtigkeit keine Haftung übernommen wird, ebenso wenig für die Verfügbarkeit von Karten.
03. Jahresbeitrag
Für jeden Teilnehmer wird ein Jahresbeitrag erhoben, der zum 1. September (Beginn des Spieljahres) fällig ist. Bei Eintritt bis Ende Februar wird ein voller Jahresbeitrag, bei späterem Eintritt ein halber Jahresbeitrag erhoben. Die Verpflichtung zur Zahlung des Jahresbeitrages besteht unabhängig von der Abnahme von Karten.
04. Flexible Abos
Der Teilnehmer wählt im Aufnahmeantrag zwischen einem oder mehreren Flexiblen Abos.
05. Einladung zum Veranstaltungsbesuch (Aufruf)
Der Teilnehmer wird während des Spieljahres zum Besuch von Veranstaltungen aufgerufen. Diese Einladung erfolgt jeweils etwa zwei bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Der Kartenpreis hierfür ist gegenüber dem vom Veranstalter geforderten Normalpreis grundsätzlich ermäßigt. Anspruch auf weitere Karten oder auf Karten für bestimmte Veranstaltungen besteht nicht.
06. Abnahme der Karten
Kann der Teilnehmer ausnahmsweise eine aufgerufene Veranstaltung nicht besuchen, so kann er auf eine andere Veranstaltung ausweichen, sofern dafür Karten verfügbar sind.
Die Weiterveräußerung der bestellten Karten an Dritte mit einem Preisaufschlag auf den von der Theatergemeinde erhobenen Kartenpreis ist ausnahmslos unzulässig, es sei denn, dass nur der Ersatz von Aufwendungen verlangt wird, z. B. Porto- und Versandkosten.
Sind Karten im Rahmen des Aufrufes für den Teilnehmer nicht mehr vorhanden, kann er nach Angebot auf eine andere Veranstaltung ausweichen.
07. Bestellung der Karten
Der Teilnehmer bestellt die Karten persönlich oder schriftlich (auch per Fax, E-Mail oder über unsere Homepage) bei der Theatergemeinde. Diese Bestellung ist verbindlich. Wünsche bezüglich einer bestimmten Preisklasse und bestimmter Plätze werden je nach Verfügbarkeit berücksichtigt. Für Spielplanänderungen, Änderungen der Anfangszeiten, Ausfälle von Aufführungen, Umbesetzungen etc. übernimmt die Theatergemeinde keine Haftung.
08. Versendung, Übergabe der Karten
Die bestellten Karten werden mit der Post auf Kosten und Gefahr des Teilnehmers versandt. Die Karten können auch in der Geschäftsstelle abgeholt werden.
Auf Wunsch des Teilnehmers können die Karten auch zusammen mit der Einladung zugesandt werden. Der Teilnehmer entscheidet sich generell für eine Preiskategorie. Die Zusendungsvereinbarung ist beiderseits jederzeit widerrufbar.
09. Bezahlung der Karten
Die Zahlung ist fällig mit Erhalt der Rechnung.
10. Außerordentliche Kündigung
Kommt der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise trotz einer Mahnung nicht nach, kann die Theatergemeinde die Teilnehmerschaft fristlos kündigen.
Eine Rückerstattung des Jahresbeitrages ist ausgeschlossen. Zahlungsansprüche der Theatergemeinde bleiben unberührt.
11. Kartenrückgabe
Bestellte Karten werden nach der Übergabe oder dem Versand nicht zurückgenommen. Der Teilnehmer kann sie einem Dritten überlassen; Punkt 6 Satz 2 gilt entsprechend.
Bei Spielplanänderungen können Karten nur zurückgenommen werden, wenn der Theatergemeinde vom Veranstalter eine Rückgabe zugestanden ist und der Teilnehmer die Karten unverzüglich der Theatergemeinde zurückgegeben hat.
12. Verhinderung des Teilnehmers
Werden die Karten auf Wunsch des Teilnehmers zusammen mit der Einladung zugesandt (automatische Zusendung), wird bei Verhinderung (z.B. Urlaub) von einer Kartenzusendung abgesehen, wenn er den Zeitraum der Abwesenheit rechtzeitig (spätestens 4 Wochen vor Beginn) der Geschäftsstelle mitteilt. Bei zu später oder keiner Meldung haftet die Theatergemeinde nicht für verfallene Karten.
13. Zusätzliche Karten
Die Teilnehmer können über ihre Einladung hinaus Karten für andere Veranstaltungen erhalten, sofern Karten verfügbar sind. Die Ziffern 07 bis 12 gelten entsprechend.
14. Gemeinsame Anreise
Wollen mehrere Teilnehmer zu Aufführungen gemeinsam anreisen, obliegt ihnen die Organisation und die Durchführung der gemeinsamen Anreise selbst. Die Theatergemeinde wird durch die Kartenvermittlung nicht zum Veranstalter der Anreise.
15. Kündigung
Die Beendigung der Teilnehmerschaft ist nur zum Ende des Spieljahres (31.08.) möglich. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 31. Mai (Datum des Poststempels) erfolgen.
16. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist München.
Stand: April 2012

